Druckschrift 
Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
Einzelbild herunterladen

12

Noch weniger ist man mit der Meinung behaf tet, der Staat musse, bloß um Einkünfte zu zie hen, mit einzelnen Gegenständen, etwa mit Ta back, Salz, Porzellan u. s. w. handeln. Das Münzrecht hat der Staat sich aus zurel den Gründen vorbehalten; allein wir Deutschen werden es kaum ein Regale nennen wollen, da es nicht allein nichts einbringt, sondern weil, wohl mit Unrecht, gar kein Schlagschatz genom men wird selbst Ausgaben verursacht. Privat-Lotterieen sind verboten; der Staat kann am besten ohne Betrug von der Sucht der Menschen, ohne Thätigkeit zu erwer ben, Gewinn ziehen. Die Größe des Einsatzes bei der Englischen Staatslotterie hindert übri gens jeden nachtheiligen Einfluß auf die ärmere lass der Bewohner. 1. Post. Nur die Briefpost ist in Brittanien ein Institut des Staats. Jeder der hierbei einen Dienst erhält, muß schwören, keinen Brief zu

offnen oder zu veruntreuen, bei 20 J. Strafe,