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Noch weniger ist man mit der Meinung behaf tet, der Staat musse, bloß um Einkünfte zu zie— hen, mit einzelnen Gegenständen, etwa mit Ta— back, Salz, Porzellan u. s. w. handeln. Das Münzrecht hat der Staat sich aus zurel den Gründen vorbehalten; allein wir Deutschen werden es kaum ein Regale nennen wollen, da es nicht allein nichts einbringt, sondern— weil, wohl mit Unrecht, gar kein Schlagschatz genom— men wird— selbst Ausgaben verursacht. Privat-Lotterieen sind verboten; der Staat kann am besten ohne Betrug von der Sucht der Menschen, ohne Thätigkeit zu erwer— ben, Gewinn ziehen. Die Größe des Einsatzes bei der Englischen Staatslotterie hindert übri— gens jeden nachtheiligen Einfluß auf die ärmere lass der Bewohner. 1. Post. Nur die Briefpost ist in Brittanien ein Institut des Staats. Jeder der hierbei einen Dienst erhält, muß schwören, keinen Brief zu
offnen oder zu veruntreuen, bei 20 J. Strafe,


