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und Verlust des Amtes. Die schwerere Crimi— nal- Strafe, selbst gegen bloße Mitwisser oder Helfer, tritt hinzu, wenn Geld oder Geldes— werth dabei untergeschlagen worden ist. Ein halbes Loth oder 4 Unze ist das Gewicht eines einfachen, 2 Unze eines doppelten, 2 Unze eines dreifachen Briefes, und so fort in steigendem
Verhältniß. Das Porto beträgt für 9
0 a) einen einfachen Brief auf x5 Meilen 3 d. 30 5 4 N 5 80 a 6 120 2 7 u. s. w. b) einen doppelten—— 15 ⸗ 6 30 8 5 10
80 IS.— 120„ 1 2. s. w. e) einen dreifachen—— 15 9d.
„„ 2* gu. s. w.


