der Reformation, durch tausend Ursachen, welche die gleiche Maßregel den großeren Gutsbesitzern oft heilsam erscheinen liessen, entstand die zahl— reiche Classe der Freigutsbesitzer(freeholders): ein fester Grund und Stamm der Englischen Freiheit und Verfassung selbst, ein Hauptmittel zur Weckung der vielfachsten Thätigkeit. Der Uebergang so vieler Domainen in Privathände hob alle Beschwerde und Willkühr, der eignen Administration, die Unsicherheit welche bloße Zeit— besitzer drückt, die Veranlassung das Interesse ein— zelner Gewerbszweige andern nachzusetzen, welche weniger genau mit dem Staatsoberhaupte in Ver— bindung stehen, das fehlerhafte Verhältniß, wo— nach der Regent zugleich der größte Grundbe— sitzer ist. Freilich ist es auch wohl Einzelnen in England von Zeit zu Zeit eingefallen, darüber zu klagen, daß der Staat nicht große Ausgaben von Domainen-Einkünften bestreiten könne; al— lein Theorie und Erfahrung führten überwiegend zu der Gewißheit, daß das Daseyn der Domai— nen die gesammte Einnahme der Nation, wovon
zuletzt jede Ausgabe bestritten werden muß, ver⸗


