J. Von dem Brittischen Steuer-Systeme selbst. A. Von den Domainen.
Di Könige von England besaßen im Mittel— alter, gleich allen übrigen Europäischen Regen— ten, bald mehr bald weniger Domainen: sie mehrten sich durch Heimfall von Lehnen oder
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Confiscationen; sie minderten sich durch Verlei— hung oder Verpfändung, je nachdem militärisches oder finanzielles Bedürfniß vorzüglich drängte. Vor Heinrich VII scheint keine staatswissenschaft— liche Idee das Verfahren eines Königs geleitet zu haben; erst dieser— nachdem mancher große Baron in den Kämpfen der weißen und rothen Rose gefallen war— an Domainen reiche Kö— nig, faßte den Entschluß, diese Besitzungen zu zertheilen und einzelnen Eigenthümern zu über— lassen. Durch diesen Entschluß, durch die spä—
tere Zertheilung vieler geistlichen Güter während


