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7. 77 430 Einanzzustand
Daß zwischen den deei Ständen Frank—
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reichs sogleich Streit entstanden; daß diese Streitigkeiten noch nicht geendigt sind; und daß die Deputirten des Bürgerstandes den Entschluß gefaßt haben, sich, weil ihre Kom— mittenten s von der ganzen Nation aus— machen, als die wahre Nationalversammlung anzusehn und zu erklären: ist den Lesern aus den Zeitungen bekannt. Der Bürgerstand hat zwar den beiden übrigen das Recht zugestan— den, jeden Tag dieser Nationalversammlung beizutreten, hält sich aber doch auch ohne die— sen Beitritt berechtigt, Nationalbeschlüsse zu machen, und glaubt daß diese für das ganze Reich verbindlich sind. f
Ob der Bürgerstand(oder die Kammer der Gemeinen, wie sich dieser Stand anitzt nennt) zu diesem Schritt berechtigt gewesen, brauchen wir nach unsrer Absicht nicht zu er— örtern. Was für Folgen daraus für den Kö— nig und die politische Konstitution Frankreichs entstehn werden, wollen wir abwarten. Da aber der erste feierliche Entschluß dieser Na— tionalversammlung die Finanzen des Reichs wesentlich berührt, so müssen wir denselben hier anzeigen. Sie hat festgesetzt:
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