Teil eines Werkes 
2 (1800) Abhandlungen über wichtige Gegenstände der Staatswirthschaft. 2
Entstehung
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410 Finanzzustand

bindlichkeit loszählen wollte? Die Nation ist verbunden, die von ihrem König gemachten Verträge zu halten. Denn sie hat ihm die Erhaltung und Beschützung ihrer eignen Rechte anvertraut; zu denen doch vorzüglich die Rechte sowohl als die Verbindlichkeiten gehören die aus einem förmlichen Vertrag entspringen Nun sind die Französ. Staatsschulden von den Königen selbst gemacht, und die Bedin gungen davon sind dem Volke nach der in den Gesetzen bestimmten Form, nehmlich durch das Eintragen in die Register des Parlements, bekannt gemacht worden. Folglich muß die Nation die Bedingungen erfüllen, welche den

Gläubigern des Staats zugestanden sind. Da⸗

zu kömmt der zwar in Absicht auf die Ver⸗ bindlichkeit außerwesentliche, aber zur Beruhi gung der Nation desto mehr beitragende Um stand: daß Frankreichs Schulden größtentheils gemacht sind um Nationalkriege zu führen, und folglich durch sie die Unterthanen von der unerträglichen Last befreiet worden, in je dem Jahr so viel an Geld zu erlegen als der Krieg in jedem Jahr gekostet hat. Wäre die Nation auch mit der bisherigen Wirthschaft

ihrer Könige nicht zufrieden; so steht ihr zwar