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von Frankreich 178. 4og Lum den Beweis den er hier führt, genau entwik— Wihnnr⸗ keln. Denn die Frage selbst die erörtert wer— nine den soll, ist außerordentlich wichtig. Und af ei wem ist es unbekannt, daß eine große Menge ur Je, 8 sogenannter Politiker in und außer Frankreich * J schon lange behauptet haben: es gebe kein fer e.. anderes Hülfsmittel für Frankreich, als alle Wersse, Staatsschulden mit einem Schwamm wegzu— Statt wischen, oder wenigstens die bisher an die Wtoßes Staatsgläubiger gezahlten Zinsen und Ren— Amer kö ten um einen guten Theil herabzusetzen? Al— so war zu vermuthen, daß auch viele Glieder 15 sich des Reichstags auf solche nachtheilige Macht— 5 Jin. sprüche antragen würden. Um nun derglei— ank, chen Berathschlagungen vorzubeugen, bemüht il sich Necker zu beweisen: daß alle Bedingun— ach gen die bis itzt den Gläubigern des Französ. wilo Staats unter dem Siegel der königl. Autori— ef tät zugestanden sind, heilig gehalten werden 10 lte, müssen. Seine Gründe sind folgende: nig g a) Jeder Vertrag muß gehalten werden. vide. Noch mehr ist ein König verbunden, die von d de ihm geschloßnen Verträge zu beobachten; denn 1 fl 1 mit welchem Schein Rechtens könnte er die 1 6 Unterthanen zwingen ihr einmal gegebenes ole ö Wort zu halten, wenn Er sich von dieser Ver— ö
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