Teil eines Werkes 
2 (1800) Abhandlungen über wichtige Gegenstände der Staatswirthschaft. 2
Entstehung
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von Frankreich 178. 41 on itzt frei, für die Zukunft neue Regeln und E nahen Gesetze vorzuschreiben; in Absicht des Vergan Ihn. genen aber, muß sie erfüllen was der König 5 ehe J den Staatsgläubigern versprochen hat. Das Wiege ganze Band der bürgerlichen Gesellschaft be e een die 5 ruhet auf pünktlicher Erfüllung der mit gesetz i kingen mäßiger Form geschlossenen Verträge. Will b bonn die Nation der Vortheile genießen, die ihr 16 dein. vermöge des gesellschaftlichen Bandes zukom oh er in men, so muß sie auch die daraus fließenden ng duch Lasten übernehmen. Sie würde aufhören ei A nentz nen wohlgeordneten Staat zu bilden, wenn daß die sie sich willkürlich von den Verbindlichkeiten m e den lossagte, ohne welche kein wahrer Zusammen r Da, hang, keine wahre Eintracht Statt findet. 1 b) Der König hat eine persönliche Nei muh gung sein Wort zu halten, und sein morali mln; scher Charakter verträgt keine Abweichung von el den Pflichten der strengsten Gerechtigkeit. Er a hen, zieht das innere Gefühl, das aus dem Be 0 bon wußtseyn rechtschaffen und edel gehandelt zu 35 n fe haben entspringt, dem Reize des Throns und b d der Ausübung einer noch so willkürlichen Macht

te di weit vor. Dächte er nicht so edel und recht schaffen, und hätte er auch nur den Gedan A g ken ertragen können die Staatsgläubiger in

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