Teil eines Werkes 
2 (1800) Abhandlungen über wichtige Gegenstände der Staatswirthschaft. 2
Entstehung
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XII In hat k.

Über den freien Getreidehandel im Preußen Seite 235

Friedrich der Große beschränkte in man

chen Stücken den Handel. Friedrich Wilhelm I hebt die Beschränkungen in Absicht des Ge treidehandels anf. Damal klagte man; und klagt auch itzt. Ob diesmal mit Recht? 237 239.

Im Königreich Preußen war immer freier Kornhandel, und die Provinz litt dadurch kei nen Schaden. Nicht nur die Handelstädte ge wannen; auch das platte Land. Dies kömmt von der Lage dieser Provinz. 239 241.

Eine ähnliche Lage haben die Kurmark, Pommern, und Magdeburg. Vortheile für diese Provinzen aus einem freien Getreide handel. 241 246.

Nicht so günstig sind die Umstände für Schlesien. Indeß brauchte auch diese Provinz nicht sogleich zu klagen, da manche Betrach tungen zeigen daß sie fürs erste noch nichts zu besorgen hatte, und da am Ende die Regie rung zutreten konnte. 246 230.

Über den freien Gold- und Silber

handel; eußis chen, 251

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Patent des Königs vom 21 Februar 1787, welches den Unterthanen eine dreifache Frei

heit in Absicht des Gold- und Silberverkehrs