XII In hat k.
Über den freien Getreidehandel im Preußen Seite 235
Friedrich der Große beschränkte in man—
chen Stücken den Handel. Friedrich Wilhelm I hebt die Beschränkungen in Absicht des Ge— treidehandels anf. Damal klagte man; und klagt auch itzt. Ob diesmal mit Recht? 237— 239.
Im Königreich Preußen war immer freier Kornhandel, und die Provinz litt dadurch kei— nen Schaden. Nicht nur die Handelstädte ge— wannen; auch das platte Land. Dies kömmt von der Lage dieser Provinz. 239— 241.
Eine ähnliche Lage haben die Kurmark, Pommern, und Magdeburg. Vortheile für diese Provinzen aus einem freien Getreide— handel. 241— 246.
Nicht so günstig sind die Umstände für Schlesien. Indeß brauchte auch diese Provinz nicht sogleich zu klagen, da manche Betrach— tungen zeigen daß sie fürs erste noch nichts zu besorgen hatte, und da am Ende die Regie— rung zutreten konnte. 246— 230.
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Über den freien Gold- und Silber—
handel; eußis chen, 251
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Patent des Königs vom 21 Februar 1787, welches den Unterthanen eine dreifache Frei—
heit in Absicht des Gold- und Silberverkehrs


