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739 Diejenigen Näturalausgaben aber, welche in die Wirthschaft selbst verwendet werden, braucht man, um eine zu große Weitläuftigkeit zu vermeiden, in dem Geldjournal nicht in Anschlag zu bringen und sie in die Einnahm- und Ausgabsposten zu stellen. Denn wenn man z. B. jede Woche das an die Bau⸗ pferde, an die Schweine, an das Geflügel und an Deputatisten abgegebene Korn im Geldjournal an schlagen und aufführen wollte, so würde dies ein höchst weitläuftiges Wesen werden, was dem Wirth viel zu viele Zeit raubte, die er bey einer ordentli⸗ chen Aufsicht auf sein Gewerbe nicht übrig hat. Es wäre aber auch eine solche Umständlichkeit ganz überflüßig, denn jene sämmtlichen Naturalausga⸗ ben sind vor der Hand schlechthin als nothwendig anzusehen, und werden als solche in der Natural-⸗ rechnung auch völlig genau berechnet; wo sich nach Abzug von der Naturaleinnahme ergiebt, was der Wirth von derselben zum Verkauf übrig behielt. Dieser Ueberrest aber muß nothwendig, so wie da⸗ von auf Abrechnung, Anweisung oder gegen baare Bezahlung abgegeben wird, im Geldjournal ange- schlagen und in die Darstellung der Geldeinnahme und Geldausgabe aufgenommen werden. Denn dessen seine Bestimmung ist es eben: den Wirth über die baare Einnahme zu belehren, die ihm nach Abzug der in die Wirthschaft zu verwendenden Nas turalien, von der ersten Einnahme derselben, noch übrig bleibt, zugleich aber auch über die baare Aaa 2


