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gen, Leitern, an die einzelnen Gebäude, nach Fuß, Maß, oder nach Stückenzahl.
§. 242. Vom Journal der Geldrechnung.
Das Geldtagebuch enthält das genaue Ver⸗ zeichniß der vorkommenden Geldeinnahmen und Geldausgaben, so wie sie täglich vorfallen. Man muß aber dabey nicht blos auf die baare Einnahme und Ausgabe Rücksicht nehmen; denn es liegt man⸗ che Geldeinnahme und Ausgabe unter einem gelei⸗ steten Dienst oder unter einer abgelieferten Waare versteckt, die dem Wirth bey der Berechnung des Ganzen nicht unbekannt bleiben darf, wenn er nicht eine ganz unvollständige Kenntniß von dem Erfolg seines Gewerbes haben soll. Daher muß hier alles in Einnahme gebracht werden, was auch durch Anweisung, Abrechnung gegen Handwerks— conto und durch Compensation sogleich wieder in Ausgabe kommt, und eigentlich nie die Casse des Wirths erblickt hat. Z. B. wenn dem Schmid auf sein Conto von zehn Thlr. drey Drömpt Wai— zen a 36 Thlr. abgegeben werden, so dürfen in die Geldeinnahme nicht blos die 26 Thlr. angesetzt wer— den, welche wirklich baar einkommen, sondern die vollen 36 Thlr.; aber auf der entgegenstehenden Seite kommen auch die von den 36 Thlr. auf Con-
to abgegangenen zehn Thlr. sogleich in Ausgabe.
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