eln, vel. laatsglüu. gangenen n, kann irte und 1. Unter odas Zu. ielbt, die llung ver⸗ hingegen nste dud- en Staatz. egen der itals und
n Cläubi⸗ die Ver. ste. hn icht bloß en Zu be. berschus Zeit ein ler geni⸗ Selbst
Ilt, Vel
den umt
227
Jwecke haben; so sind es Annuitäten, TFontinen, Leibrenten, sinkende
Fonds und Papiergeld.
9. 224.
Unter einer Annuität versteht man die Zahlung éines so starken Zinses, dals dieser aulser dem landeésüblichen Zins im- mer noch einen Theil des Kapitals enthalt, und die Rückzahlung desselben nach einer Reihe von Jahren béfördert*).
—9 Die Berechnung einer Annuität geéschieht nach der
oben(I. H. 127.) angelührten Formel.
Die Leihrente unterscheidet sich darin von der Annuität, dals hier die Anzail der Jahre, in welchen Kapital und Zinsen abgetragen werden sollen, nicht wirklich bestimmt, sondern nach der Wahrschein- lichkeéit der Lebensdauer deérjenigen Person, welche eben jene Rente kontrahirt, will⸗ kührlich angenommen wird. Diese Annah- me selbst bängt übrigens von denjenigen Regeln ab, welche die politische Arithme- tik über die wahrscheinliche Lebensdauer in gewissen Jahren nach vielfaltigen Erfah- rungen festgesetzt hat*).
„) Das ganze Verfahren, eine Leibrente au berechnen, nebst der Formel, welche den Schlüssel der Leibrente selbst enthält, findet sich gleichfalls in der im vori- gen Paragraphen angeführten Stelle.
P 2
Annuitäten
Leibrenten.


