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schädlichen Einfluss äussern sie alsdann, wenn sie in diejéenige Jahrszeit fallen, vo oft ein einziger Tag über den Ertrag der ganzen Aerndte entscheidet.
2 §. 20. e Die Lage der Wohnungen des age der— Wonvungsen Landmanns kann man in denjenigen
d6
Laudmanns. Ländern als ungünstig bétrachten, vo von alten Zeiten her die Sitte unter den Land- bewohnern herrscht, sich in D6rfer zu vereinigen. Letztere bringen in doppel- ter Hinsicht eine schädliche Wirkung her- vor: theils, weil sie den Landeigenthümer zu weit von seinen Aeckern entfernen, theils, veil siè entstéhende Brandschäden gefährlicher machen, als sie bey völlig ein- zelnen Wohnungén seyn könnten D. Auf dièse Betrachtungen gründet sich die Pflicht eines weisen Regenten, die Vergrölserung eigentlicher Dörfer auk alle Weise, so Weit es nur ohne gewaltsame Maalsregeln ge- schehen kann, zu verhindern.
*) Man sagt von einem Volke, dessen Ackerleute nicht in D6rfern, sondern zerstreut bey ihren Pflanzungen wohnen, es wohne sporadisch. Beis pièele dieser Sitte linden sich in Tyrol, im Lande Hadeln, in Hel-
vetien, in den Ostsèeprovinzen und in vielen aulser- europäischen Kolonièen.
viandecha. Da, wo es die Verhältnisse sehr schwie- ven.
rig machen, die Dörfer gänzlich abzuschaf- len,


