33 dann, fen, werden wenigstens Gesetze erfordert, „Wo die, zur Verhütung von gefährlichen Brand- der schäden, die bey Wohnbäusern und Wirth—
schaftsgebäuden des Landmanus zu bé— obachtende Bauart bestimmen.
So würde es 2. B. in Rulsland vortheilhaft seyn, wenn
des ein Gesetz, Bauerhöfe ganz dicht an einander
zu bauen, verböte, da daselbst dureb dieé sinmal üb⸗ 12 liche Bauart nicht selten ganze Dörfer in die Asche vOH gelegt werden. Aufgeklärte Gutsbeésitzer sind, wie And- ich dies aus Erfahrung Weils, selbst darauf bedacht,
bierin eine Aenderung zu treffen. Allein das blolse 2u Beispiel Einzelner reicht nicht hin, eine solche Maas Pel- regel allgemein zu machen.— Aehnliche Polizeige- x setzé verbieten in sehr vielen Gegenden Deutschlands 237 den Gebrauch der Strohdächer.— Auch köunten mer vielleicht Einrichtungen getroflen werden, um das nen s0 häufige Abbrennen der in Russland üblihen Korn- darren, welches immer mit einem beträchtlichen Scha- den den fur den Landmann verknüpft ist, zu verhüten. ein- Auf H. 23. icht
Nicht selten thun Nationalvorur- NuenaNor ung— uitheile. Ru theile dem Emporkommen deés Ackerbaus V
sehr grolsen Eintrag, indem ein beträchtli- cher Theil der niederen Volksklasse dazu geneigt ist, alles nach seiner alten Weise zu
5 thun, und gegen Neuerungen jeder Art Wi- 10 derwillen zu bezeigen. Dahin gehört Z. B. llel⸗ der Widerwille gegen die Benu⸗- 22 12 tzung mancher Arten von Dünger,
das Vorurtheil für ein grölseres Quantum Aussaat, als nöthig wäre, für die Beibehaltung der Brache*),
Wie-.
egen künstliche Wiesen u. s. V. Hal⸗ 0 fen,.


