Mangel an
Eigenthum.
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Leibeigenschaft im eigentlichen Russland die mit ihr verknüpften nachtheiligen Folgen nicht in dem hohen Grade bervorbringt, wie wir solches in andern Län- dern sehen; davon liegt o˙hne Lweifel der Grund in dem milden Charakter seiner Landbesitzer, in den natürlichen Reichthümern seines Bodens und in der natürlichen Munterkeit und Thätigkeit des russischen Bauers. Immer wird indels hierdurch für die Unschäd- lichkeit der Leibeigenschaft nichts erwiesen. Wohl aber können wir von dem Grade von Wohlstand, welchen Rulsland, der Leibéeigenschaft ungeachtet, erreicht hat, einen ungeläbren Schluls auf den noch viel höheren Grad von Wohlstand und Reichthum machen, deéssen sich die künktigen Bewohner dieses mächtigen und glücklichen Reichs, wenn dereinst dieè Leibeigenschaft abgeschat seyn wird, zu erfreuen haben werden.
Was die moralischen Folgen der Leibeigen- schaft und die mancherley andern Nachtheile, welche solche für den Staat bervorbringt, aubetriftt; 30 ge- hört die Untersuchung derselben nicht in die politi- sche Oeékonomie, sondern in den übrigen Theil der
Politik.
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Mit der Leibeigenschaft ist ost Man- gelansicherm Eigenthume verknüpstz jedoch ist solcher keine nothwendige Folge von jener. Der Mangel an Eigenthum bringt übrigens in Hinsicht auf den zuveiten Bestand- theil der hervorbringenden Kräfte, nämlich Kapitalaufwan d, eben die nach- theiligen Folgen hervor, welche die Leib- eigenschaft fur den ersten Theil oder die Physische Arbeit des Landmanns her- vorzubringen pfeagt. Denn es ist der mensch- lichen Natur zuwider, dass Jemand darauf denken sollte, sich Kapitale zu sammeln,
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