ich nꝛig des Um twi- orin seht.
23 Der Leser wird sich erinnern, dass ich Ei- niges, dièesen Gegenstand Betreffendes be— reits an einem andern Orte beigebracht ha- be.(§. 140.) Allein der Begriff von Volks-
reichthum, wie ich ihn damals gab, war
noch bey weitem niclu bestimmt genug, um
gegenwärtig als Grund princi p unserer Wis- senschaft zu dienen. Es kommt also dar- auf an, solchen in seine engsten Gränzen einzuschlielsen.
Um sich eine Vorstellung von der Stu- se des Wohlstands, welche ein Volk erreicht hat, zu machen, könnté der Ungeübteé dar- auf verfallen, 2wey gan- verschiedene We⸗ ge einzuschlagen. Er könnte nämlich er- stens die Summeé ihrer gesammten Ka- pitale, oder, zweitens die Summé ihres jährlichen reinen Einkommens(§. 140.) zum Maalsstabe jenes Wohlstandes wählen. Im erstern Falle würde es ein Grund-, und im zweiten ein Nutzungsanschla g seyn. Die eine und die andére Methodle hat ihre Vorzüge und ihr Mangelhastes, wovon ich sogleich ausführlicher handeln werde H.
Was die Summe desjenigen Theils vom jährlichen Einkommen einer Nation betrilkt, welches man als reines Einkommen be— trachten kann; so ist keinem Zweifel unter- worfen, dass solcher immer einen wesentli- chen Gegenstand ausmacht, wenn es dar-
Maalsstab desNational⸗
reichthums.


