Teil eines Werkes 
1 (1829) Vollständiges Handbuch der praktischen National-Oekonomie für Staatsmänner, Grund-Besitzer, Gelehrte, Capitalisten, Landwirthe, Manufakturisten, Handelsleute, und überhaupt für jeden denkenden Bürger. 1
Entstehung
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Allgemeine Betrachtungen. 9

Indem die National-Oekonomie uns die Mittel lehrt, durch welche die zum Bestehen der Gesellschaft erforder⸗ lichen Güter erzeugt werden, belehrt sie die Einzelnen und die Familien, wie sie die Güter, deren sie zu ihrer Existenz bedürfen, vermehren können; indem sie zeigt, wie die in der Gesellschaft und durch sie erzeugten Reich- thümer sich unter den Gliedern derselben vertheilen, macht sie diese darauf aufmerksam, welche Arbeit sie, nach der ihnen gewordenen Erziehung, dem Lande, das sie bewoh⸗ nen, den Mitteln, worüber sie verfügen, treiben sollen; indem sie die Wirkung der Consumtionen darstellt, setzt sie die Einzelnen in den Stand, von ihren erworbenen Gütern den besten Gebrauch zu machen; weiter befaßt sie sich aber mit den individuellen Interessen nicht, denn die Privat-Reichthümer lassen sich nicht durch allgemeine Gesetze regeln. Ein Diebstahl, ein Verlust im Spiele und andere Zufälle bringen einen Theil des Reichthums aus der einen Hand in die andere, ohne daß dadurch die Gesellschaft im Ganzen reicher oder ärmer wird. Ein großer Aufkauf, ein Monopol bereichert eine Classe von Bürgern auf Kosten einer oder mehrerer anderer Clas⸗ sen; dem Privat-Vermögen geschieht dadurch großer Ein⸗ trag; die einen gehen zu Grund, die andern werden reich. Die Erbschaften, die testamentarischen Verfügun gen, die Schenkungen unter Lebendigen bringen große Veränderungen in das Vermögen der Einzelnen; dieß erfolgt aber nach keinem allgemeinen und nothwendigen Gesetze. In manchen Fällen ist das Privat-Interesse sogar dem Interesse der Gesellschaft geradezu entgegen gesetzt. Dem Erfinder eines zweckmäßigen Verfahrens in irgend einer Kunst liegt daran, dasselbe geheim zu hal⸗ ten, um den daraus entspringenden Gewinn allein zu genießen; der Gesellschaft dagegen muß daran liegen, daß solches bekannt werde, um durch die Concurrenz den