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dritthalb Schilling zu kurz komme. Derselbe Ver⸗ fasser wünschte, daß der Tagelohn zu dem Werthe des Drittels eines Büshels Waizen*) bestimmt werde, wodurch sein Verdienst in einem gerechten Verhältnisse mit seinen Bedürfnissen bleiben würde.
Eben jenes ländereymonopolium stürzt den Tag⸗
löhner in eine Art von Unmöglichkeit, je aus seiner Abhängigkeit herauszutreten. Sein Zustand gleicht einigermäßen der Knechtschaft des Feudalsystems, und in gewisser Rücksicht hät diese letztere mehr An— nehmlichkeit, und mehr Nahrungssicherheit. Der Leibeigene mit seiner Familie, als ein adleriptus glebae machte einen Theil der Güter seines Herrn aus, die— sem mußte an seiner Erhaltung, als an der seines Ei—
genthumes gelegen seyn, er ließ also seiner in der
Krankheit pflegen, ihn im Alter ernähren, und brannte seine Wohnung ab, so ließ er ihm eine an— dere errichten. Allein wo ist der große Pächter in
England, der sich um so was bekümmert? Wird sein
Taglohner alt oder krank, so zieht er seine Hand ab, und überläßt der Armenanstalt für ihn zu sorgen. Dieses ist also das träurige Schicksal eines Mannes, der bey dem Betriebe von einem Felde von 10 bis 15 Hektars wohl und zufrieden gelebt, und nie den Druck des Elendes gekannt haben würde. So was ist wohl recht gemacht, allen Wetteifer und alle In—
dustrie
*) Das Original hat tiers dun boisseau.
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