etst wu ö 493 dthshrfn wird in England nach dem Cataster gehoben, der zu ren schrsunn Anfange der Regierung Wilhelms des Dritten aufge⸗ lch, uft stellt worden ist. Diese Taxe ist sich an verschiede⸗ and entz nen Orten sehr ungleich, und der Verschiedenheit des Ie d Grund und Bodens durchaus nicht angemessen. Uumchr Man geht aber von diesem Cataster bey der Feststel⸗ Emn 0 lung der Armentaxe ab und bestimmt sie nach der wirk⸗ r Duhhn lichen Landrente, oder dem jetzigen Pachtzinse, den die W ländereyen entrichten. Wenn nun die Grundtaxe zu 4 Schilling per Pfund steht, so beträgt die Totalsumme der Na von dem Königreiche England(Schott- und Ir— von die drund land ausgeschlossen) jährlich zwey Millionen Pfund ben. Cbstnth Sterling. Steht sie zu 2 Schilling, so thut die Rroßen ih Summe eine Million Pfund. Die Totalsumme der m huumyArmentaxe that 1764, zwey Millionen 2000⁰00 Ein der Eutz Pfund Sterling, welches etwas mehr als 4 Schil— Rnogh enn ling per Pfund der kändrente thut. Im Jahre 1773 Scllng p stieg die Summe der Armentaxe in England allein auf Zusammen 3 Millionen Pfund, dieses thut also 6 Schilling per de Amen Pfund der Landrente oder des Pachtzinses. Das Heer Ein häben also die Grundeigenthürmer seit dem ge— 3erO wonnen! 3 27— 6) Das kleine landvolk leidet unter dem Drucke
30. dieses Ländermonopoliums. Der eben angeführte Ver⸗ fasser beweiset, daß der Taglöhner nicht mehr nach RN dem Verhältnisse seiner Bedürfnisse und auch nicht e 3—0 wie ehedem bezahlt werde, und daß, wenn er Frau aur, H und 3 bis 4 Kinder hat, er, nach dem Fuß, wie jetzt sein lohn steht, nothwendig wöchentlich um zwey oder
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