Teil eines Werkes 
3 (1811) Anleitung zur Kenntniß der belgischen Landwirthschaft. 3
Entstehung
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zu verdoppeln. Seit dem verschwand die Brache. Man fand nur noch auf den Besitzungen der geist lichen Corporationen große Pachthofe. Man konnte manchen dieser großen Wirthe eine gute Cultur nicht absprechen; allein sie machten darin nicht gleiche Fort⸗ schritte, wie die kleinen. Dieses bewog die Staaten von Hennegau, bey dem Landesherrn um eine Ver ordnung anzusuchen, nach welcher die großen Pacht⸗ höfe auf 70 Bunder, etwas über 100 Hektar, fest⸗ gesetzt wurden; und seitdem hat man sich überzeugt, daß man besser gethan haben würde, sie auf 50 Bun⸗ der einzuschränken.

3) In Brabant hat man hierin völlige Frey heit gelassen: die Bolksvermehrung, und der Vor theil der Grundeigenthümer reichten zu, um zur Ver⸗ kleinerung der Pachthöfe zu stimmen, und dadurch eine höhere Verordnung überflüssig zu machen. Rur in dem wallonischen Anthelle hielt man an den alten Principien fest, behielt die großen Höfe, und die her⸗ gebrachte Cultur bey. In dieser Gegend sind die Pächter reich, haben gute Wohnungen, und lassen sich nichts abgehen. Sie sitzen wie die Patriarchen zu Tische, Wirth und Wirthin oben an bey ihrer Flasche Wein, ihre Familie und das ganze Gesinde besetzt den Rest der langen Tafel. Der Pächter setzt sich zu Pferde, um seine Felder zu besuchen und Be⸗ fehle zu ertheilen. Alle Häusler um ihn hangen da von ab, und wehe dem unter ihnen, der das Unglück hat, ihm zu mißfallen. Er darf nur seinen Bündel

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