Teil eines Werkes 
3 (1811) Anleitung zur Kenntniß der belgischen Landwirthschaft. 3
Entstehung
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hingegen, würde schon dasjenige, was verloren geht, zureichen, eine ganze Familie arbeitsamer Landleute zu

ernähren.

3) Man hat nur allzuviele Beyspiele, wie sehr die grotzen Pächter ihre Macht mißbrauchen, und die Tyrannen der ärmeren Klasse des Landvolks werden, die bey ihnen Kost und Arbeit erbetteln muß; und wehe denen, die das Unglück haben, ihnen zu mißfallen, die nicht zu schmeicheln wissen, und nicht in allem nach ih⸗ rem despotischen Willen handeln.

4 Die Menge selbst des Gesindes, das zu ei ner großen Wirthschaft erfodert wird, gereicht zum

Nachtheile des Staates und seiner Sittlichkeitindem

solche eeute im ehelosen Zustande bleiben, und anstatt ehrbare Familienväter zu werden, sich der Ausschwei fung ergeben.

5) Zuletzt giebt das Vermögen, das solche Päch⸗ ter besitzen, ihnen die Mittel, mit ihren Produkten Wucher zu treiben, und Monopolisten(die wahre Pest jedes Staates und jeder Gesellschaft) zu werden; an, statt daß der kleinere landwirth sein Korn dem Markte nicht lange vorenthalten kann, indem seine Bedürfnisse ihn zum frühen Absatze zwingen.

Nach meinem Erachten darf keine Wirthschaft mehr als 50 bis 75 Hektars enthalten, wenn man al len angeführten Machtheilen dabey vorbeugen will. Je ne Angabe einmal als das Maximum angenommen, so versteht sich, daß die Abstufungen davon sich nach der

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