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6) der Grad des Genusses, der Maasstab zu Be⸗— rechnung dieses Staats-Antheils seyn müsse.
313.
Aber mächtigen Zweifeln und Widersprüchen möchte der formelle Theil dieses Staats-Finanz Systems ausgesezt seyn; die Organisazion der Erhebung, sowohl in 2— 7 der innern als äußern Form.
In dem Systeme der Nazional-Oekonomie(Iten B.) ist von dem Formellen der Staats-Finanz-⸗Haushaltung vor— getragen, so viel davon in jenes System gehörte, um das praktische Leben des Nazional-Oekonomie-Prinzips durch alle Staats⸗Haushaltungs⸗Theile zum klaren Anschauen zu bringen.
Eben deswegen mußten die dort nur angedeuteten Grundsäze Zweifel und Widersprüche aufregen, welche die Zergliederung der formellen Organisazion, vorzüglich so viel die mittelbare Staats-Finanz-Produkzion, das Auflagen⸗ System betrifft, zum Theil gehoben haben wird.
Vielleicht mag die Concentrirung dieser Grundsäze den Rest dieser Zweisel heben, mindstens dem Mißverstande begegnen, und die Klarheit des Anschauens erleichtern.
514.
Die allgemeine Produkt— Steuer, die einzige mittelbare Staats-Finanz-Produkzions⸗-Gattung, welche das Nazional⸗Oekonomie-Prinzip anerkennt, und anzuerkennen vermag, ist zwar der Materie nach, die einzige Nazio— nal ökonomistische Staats⸗Finanz⸗Auflage; aber sie ist es
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