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Allgsemeine n e isi o n.
Es scheint zum Zweck der Total-Uebersicht dieses Staats-Finanz-Systems nothwendig, mindstens wohlthatig, dasselbe am Ende einer allgemeinen Revision zu un— terwerfen.
Unerschüttert, vielleicht selbst unangegriffen, mag wohl der materielle Theil, die Basis desselben, dieser Grund— säze stehen:
1) daß die Staats-Finanz⸗Konsumzion den Gesezen der Nazional-Oekonomie angepaßt werden müsse. So wie 2) die Staats-Finanz⸗-Produkzion, dieser Konsumzion. 3) Daß die unmittelbare Staats-Finanz-Produkzion
dem Nazional-Oekonomie⸗Prinziv zusage;
4) daß die mittelbare Staats-Finanz-Produkzion kei⸗ nen andern Gegenstand habe, als das Nazional- Vermögen und zwar den durch Produktif-Kraft und Stoff in Produkt-Stoff verwandelten Theil desselben;
5) daß dem Staate an jedem, und zwar jedem einzelnen Theile des Nazional-Vermögens, sein nach und 2 be— rechneter Antheil gebühre; und daß also
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