Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
Einzelbild herunterladen

512.

Allgsemeine n e isi o n.

Es scheint zum Zweck der Total-Uebersicht dieses Staats-Finanz-Systems nothwendig, mindstens wohlthatig, dasselbe am Ende einer allgemeinen Revision zu un terwerfen.

Unerschüttert, vielleicht selbst unangegriffen, mag wohl der materielle Theil, die Basis desselben, dieser Grund säze stehen:

1) daß die Staats-Finanz⸗Konsumzion den Gesezen der Nazional-Oekonomie angepaßt werden müsse. So wie 2) die Staats-Finanz⸗-Produkzion, dieser Konsumzion. 3) Daß die unmittelbare Staats-Finanz-Produkzion

dem Nazional-Oekonomie⸗Prinziv zusage;

4) daß die mittelbare Staats-Finanz-Produkzion kei⸗ nen andern Gegenstand habe, als das Nazional- Vermögen und zwar den durch Produktif-Kraft und Stoff in Produkt-Stoff verwandelten Theil desselben;

5) daß dem Staate an jedem, und zwar jedem einzelnen Theile des Nazional-Vermögens, sein nach und 2 be rechneter Antheil gebühre; und daß also

* 2 4 9 I E WiASESr‚R‚‚DC.