Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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27.

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Mehrere Staats-Finanz⸗Verwaltungen haben diese Verbindlichkeit anerkannt; andre nicht. Jene haben bald zergliederte, bald allgemeine Rechnung über die Staats-Fi nanz Produkzion und Konsumzion geliefert; also auch die Beurkundung der Verwendung vorgelegt. Andre haben sich begnügt, das Budget, das Tableau der Bedürfnisse, der Konsumzion, öffentlich mitzutheilen.

Die Publizität der Staats-Verwaltungs-Rech nungen im Allgemeinen ist eine schöne Idee; aber auch nichts weiter. Sie kann nichts weiter seyn.

Ihr Vortheil kann sich nur darauf einschränken, daß bey der Nazion durch die Uebersicht über die Verwendung desje nigen Theils ihres Vermögens, den sie centralisiren lassen muß, Ruhe verbreitet wird; daß der Staats-Bürger williger den öffentlichen Lasten sich sügt, wenn er zu wissen glaubt, wo

hin sein Beitrag gekommen? wozu er verwendet worden ist?

Und gerade deswegen ist auch bey der allgemeinen strengökonomistischen Konsumzion räthlich, nach Ablauf des Verrechnungs- Termins ein allgemeines Tableau zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Detaillirte Rechnungen aber, wie einst Necker in seinem Compte rendu geliefert hat, sind ohne Sinn.

Welche Nazional-Glieder, wenn sie nicht in die Myste rien des Finanz und Rechnungs-Wesens eingeweiht sind, werden diese Rechnungen verstehen? Welche haben Geduld, Zeit und Muse sie zu prüfen? und, wollten sie es wirklich unternehmen, welche Verwirrung im Staats-Finanz-Rech nungs⸗Wesen müßte daraus entstehen?

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