147
—
* —..22
——— 40⁵
Es muß also auch die Einnahme wie die Aus gabe,
fllen, hh so viel
Suundsig uh a) den Raum betrifft, auf denjenigen kürzestmöglichen
iter Bentuh Zeitraum eingeschränkt werden, den die Natur des
rurthell mp Bedürfnisses, der Konsumzion, an Handen giebt, und den
praktichen go die Staats⸗Finanz⸗Gesezgebung, ihr gemäß, vorzeichnen
ie Vahiset muß.
Die spezielle streng⸗öonomistische Staats⸗Finanz⸗-Kon⸗
aats: Dintt v sumzion sezt die Vergütung außergewöhnlicher Verhältnisfe
Ruhe den Sun und Unglücks⸗Fälle voraus(Z. 304.). Die Deckung des
3 aber dmthy Bedarfs ist also seiner Natur nach stets dringend.
müi Auch die Verrechnung, und zwar die spezielle,
dhrfuft durchaus nicht mit der allgemeinen Staats-Finanz⸗ Produkzion und Konsumzion zu vermischende Verrechnung,
Roßen Vunlh muß also beflügelt werden.
920 220 Mit der Erhebung der Auflage, und mit deren unmittel-
sal sint 10 baren Verwendung zu dem zum Grunde der Erhebung liegen—
shliti 50 den Zwecke, muß das Ganze geschlossen seyn.
v0 d
em Schlhthth 507.
b) Die spezielle kapitalistische Staats Finanz⸗ Produkzion hat einzig die Erhöhung des Nazional— Genusses, des Nazional-Wohls, zum Gegen⸗
Sthats Ath
irnn stande(3. 348.); sie darf, ja sie muß gewöhnlich nach dem Nazional⸗Oekonomie-Prinzip durch Antizipa⸗
DhR M zion geschehen(Z. 351.). Um so mehr heischt sie eine
anisozioz ö eigne spezielle Verrechnung; und diese Verrechnung
u muß von jeder übrigen Staats⸗Finanz⸗ Produkzions⸗ und
—————. 7 2——————————.———————— — DSDSISISeIIIIIHIAII——————


