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2— 552. Noch leichter ist die Organisazion der Verrechnung bey II. Grund⸗Regalien(3. 40.).
Sind es Bergwerke aller Gattung, so kann die Aus⸗
beute in 20 Tagen eben so leicht, als im Laufe, oder Zeit— Raume eines Kalender-Jahres berechnet werden, denn die Produkzion steht ja bey ihnen nie still. Z. B. der Ertrag des aus den Salz-Quellen gewonnenen, und zum Verkauf ge— brachten Salzes, kann eben so leicht auf 20 Tage, als auf 365 berechnet werden.
ů 503. uUnd eben so verhält sichs III. mit den nuzbaren Rechts⸗-Regalien(3. 44.). Es sind entweder ein zeln erscheinende Erträgnisse; 3. B. die Fiskal⸗-Rechte, das Münz-Regal; oder fortlau-— fende Erträgnisse; z. B. das Post-Regal.
Jene können, so wie diese, eben so leicht in einem Zeit— Raume von 20, als von 365 Tagen verrechnet werden.
504. Zweytens: Bey der allgemeinen mittelbaren Staats-Finanz⸗-Produkzion hat die Verrechnung weit weni— ger Schwierigkeiten in Absicht der Zeit.
Die allgemeine Produkt-Steuer wird bey der Erschei— nung des Produkts zur Konsumzion erhoben. Diese Er— scheinung ist auf keinen Zeitraum eingeschränkt; sie rollt ohne Aufhören fort. Der Abschnitt der Verrechnung ruht also einzig in der Willkühr der Staats-Finanz⸗Gesezgebung. Es
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