Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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401

So wie nun bey der mittelbaren Staats⸗Finanz⸗ Produkzion die Auflage sich in kleine Massen vertheilt, so kann auch in der unmittelbaren Staats Finanz⸗-Pro⸗ dukzion der Ertrag jener Staats-Domänen in Pacht-Schil lingen, aus den nämlichen Gründen, in kleine Porzionen ver theilt werden, deren Summe sich mit 300 Tagen schließt.

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500.

b) Noch viel leichter ist dieß bey den Staatts-Forsten. Die Forst-Produkzion ist in wenig Monaten geendet. In dem Zeit Raume von hundert Tagen ist der bey weitem größere Theil der Forst-Produkzion zur Erscheinung gebracht. Die Natur hat nach Forstbotanischen Grundsäzen einen gewissen Zeitpunkt vorgezeichnet, in dem das Holz gefällt wer den soll und muß, und der, mit unbedeutenden Abweichungen,‚ unter allen Himmels-Strichen der namliche ist. Ist der in diesen Zeitpunkt eingebannte Holzhieb vorüber, so ist auch die

Rechnung geschlossen.

501.

e) Die unter die Kategorie der Staats-Domänen gehöri⸗ gen Grund-Gefälle(3. 46.) fodern allerdings eine eigene Verrechnungs-Form.

Aber auch deren Termin ist nicht durch den Natur⸗ Organismus auf das willkührliche, zum Regulator angenom mene Kalender-Jahr eingebannt.

Für den Grundholden läßt sich kein wesentlicher Nach theil denken, wenn seine Abgabe auf Fristen von 20, von 100 Tagen vertheilt, und ihm die Entrichtung derselben er leichtert wird.

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