Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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Antheil

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ö Glied, der Staats-Bürger in die Staats-Gesellschaft ohne Anstrengung versezt. 2

Er betrachtet alle Einrichtungen und Anordnungen des Staats⸗Vereins) als von sich selbst bestehend, ja, als in der Natur der Sache liegend, findet mithin keinen Sinn darin: diese Einrichtungen, die ihm einzig als zu Be⸗ wahrung seiner Genuß-Vollkommenheit existirend, erscheinen, durch Entbehrungen, durch Verminderung dieses Genusses erkäufen zu sollen.

Schmerzlich müssen also diese Entbehrungen ühn jedesmal berühren, und ist dieß selbst bei gebildeten Menschen der Fall, kann selbst der Gebildete mit den Vortheilen des Staats-Ver⸗ eins, mit der Nothwendigkeit, diese durch centralisirten Na⸗ zional⸗-Stoff zu erkaufen, vertraute Mensch, bey diesen Ent behrungen, bey der Entziehung eines Theils seines Privat Eigenthums ohne augenblicklich-sichtbaren oder fühlbaren Ge nuß, einer in dem Organismus der menschlichen Seele ge⸗ gründeten widrigen Empfindung sich nicht erwehren wie vielmehr muß dieß bei der bei weiten größern, der ungebilde ten, Klasse, der Fall seyn. 28

Das Resultat ist: diejenige Centralisirungs⸗-Art des Na zional⸗Vermögens, welche jene schmerzliche Berührungen min dert, sagt der Nazional⸗-Oekonomie am meisten zu. Sie will heitern, also ungetrübten Lebens⸗-Genuß; Jede dergleichen Centralisirung, welche diese schmerzliche Berührungen häuft, widerstrebt den Nazional-Oekonomie--Gesezen.

4.

Diesen psychologischen Grundsäzen, als der Basis

der Nazional-Oekonomie, gemäß, muß die Staats⸗Einanz-

Wirthschaft,