Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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8. gr. betrüge; die Nazional⸗Produkzion würde 5 Theile ver lieren. ö Die Centralisirung der Nazional-Produktif-Kraft ist also in sehr enge Gränzen gebannt, und allergrößtentheils nur dann, und da Nazional-Oekonomistisch, wo augen blicklich ein zum Staats-Zweck unerläßlich nothwendiges Pro düukt hervorgebracht werden muß, und es an Produktif Kraft⸗Masse fehlt. Z. B., bei Anlegung von Verschanzun gen, Festungs- und Brückenbau u. d. In allen übrigen Fällen ist die Staats⸗-Finanz-Wirth⸗ schaftliche Centralisirung des Produkt-Stoffs ohnstreitig dem Nazjonal-Oekonomie-Geseze auch dann angemessener, wenn die Staats-Verwaltung auch nicht Produkt-Stoff, sondern isolirte Produktif-Kraft bedarf. Denn 1. ist die Berechnung der Masse des Nazional-Pro- dukt⸗Stoffs leichter, als die der National-Produkt-Kraft, welche nach den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Menschen ins Unendliche abgestuft und abgeschattet ist; also auch der Antheil des Staats leichter berechen bar. 2. Wird die isolirte Produktif- Kraft gerade dadurch im Preise steigen, und dieß den Nazional-Wohlstand befördern. Denn die Tendenz der Nazional⸗-Oekonomie ist: kraft ihres Prinzips, Genuß s Bollkommenheit der größt möglichsten Nazional-Glieder-Masse; also: das Stre ben: die isslirten Produzenten, zu Stoff besizen den Produzenten zu machen, also dem Eigenthums-Rech te, auf eine dasselbe nicht verlezende Weise, durch Ein gleichung Gränzen zu sezen. 28.

So wie die Centralisazion der isolirten Produktif⸗

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