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25.
rende Stoff-Besizer, für seinen Produkt-Storff kei⸗
nen ökonomistischen Preis erringen kann, wird die Centralisirung der isolirten Nazional-Produktif-Kraft Nazional⸗-Oekonomistischer seyn, als die Centralisirung des Pro⸗ dükt⸗Stoffs; denn die Staats-Finanz-⸗ Wirthschaft kann nur denjenigen Produkt-Stoff zu ihrer Konsumzion be— nuzen, der positifen Werth hat.(Lehrb. der Naz. Oekon. Z. 54.) und auch diesen nur mit Einschränkung, nämlich:
a. wenn er bis auf die geringsten Bestandtheile theilbar ist;
b. wenn er öhne eine andre Produktif-Kraft⸗-Aeusserung der Staats⸗ Finanzverwaltung, als die Austheilung theilbar ist.
Ausserdem würde die Staats-Verwaltung, in die Klas⸗ se der Ur- oder industriellen, oder kommerziellen Produzenten, und zwar auf Kosten der Nazion treten müssen: mit der sie Eins ist, also auf ihre eigne.
In einem Staate hingegen, wo die Produktif-Kraft auf eine Nazional⸗-Oekonomistische Weise beschäftigt ist, wo es also weder an Produkt-Stoff, noch an einem ökonomistischen Preis für die Produktif-Kraft fehlt, würde es nicht Nazio—⸗ nal-⸗Oekonomistisch seyn, die Produktif-Kraft auf Kosten der Nazional-Produkzion zu centralisiren. ů ö
So wie diese Anwendung der Nazional-Oekonomie-Ge—⸗ seze in Beziehung auf die Nazional-Masse relatif ist, ist sie es auch in Beziehung auf die einzelnen Nazional-Glieder. Es würde nicht Nazional-Oekonomistisch seyn, die Produk— zions⸗Kraft eines Nazional-Glieds, das täglich einen Pro—⸗ dukt⸗Stoff von 1. Rthlr. produziren kann, für eine Kraft—
Aeusserung zu Lentralisiren, deren ökonomistischer Preis nur
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