Teil eines Werkes 
5 (1811) Die Staats-Finanz-Wirthschaft
Entstehung
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nen ökonomistischen Preis erringen kann, wird die Centralisirung der isolirten Nazional-Produktif-Kraft Nazional⸗-Oekonomistischer seyn, als die Centralisirung des Pro⸗ dükt⸗Stoffs; denn die Staats-Finanz- Wirthschaft kann nur denjenigen Produkt-Stoff zu ihrer Konsumzion be nuzen, der positifen Werth hat.(Lehrb. der Naz. Oekon. Z. 54.) und auch diesen nur mit Einschränkung, nämlich:

a. wenn er bis auf die geringsten Bestandtheile theilbar ist;

b. wenn er öhne eine andre Produktif-Kraft⸗-Aeusserung der Staats⸗ Finanzverwaltung, als die Austheilung theilbar ist.

Ausserdem würde die Staats-Verwaltung, in die Klas⸗ se der Ur- oder industriellen, oder kommerziellen Produzenten, und zwar auf Kosten der Nazion treten müssen: mit der sie Eins ist, also auf ihre eigne.

In einem Staate hingegen, wo die Produktif-Kraft auf eine Nazional⸗-Oekonomistische Weise beschäftigt ist, wo es also weder an Produkt-Stoff, noch an einem ökonomistischen Preis für die Produktif-Kraft fehlt, würde es nicht Nazio nal-⸗Oekonomistisch seyn, die Produktif-Kraft auf Kosten der Nazional-Produkzion zu centralisiren. ů ö

So wie diese Anwendung der Nazional-Oekonomie-Ge seze in Beziehung auf die Nazional-Masse relatif ist, ist sie es auch in Beziehung auf die einzelnen Nazional-Glieder. Es würde nicht Nazional-Oekonomistisch seyn, die Produk zions⸗Kraft eines Nazional-Glieds, das täglich einen Pro dukt⸗Stoff von 1. Rthlr. produziren kann, für eine Kraft

Aeusserung zu Lentralisiren, deren ökonomistischer Preis nur

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