lion
inen Ge⸗ Wider—
reiche— Zweck, kommen⸗
zu cel⸗ igenthum ͤst ssh nbedingt
odiftzitt.
orhert
Nangel durch hshast zion,
—— 17
Gewöhnlich ist selbst diese chronologische Behand lung veukehrt geschehen. Man hat nämlich zunächst und z u⸗ erst die Konsumzion berechnet. Man hat Etats für die Staats⸗Bedürfnisse gefertigt; und nachher, ohne Rücksicht auf die Nazional⸗Produkzion, ohne Rücksicht anf die vorhandene Nazional⸗Vermögens⸗ M dasse, also natürlich auch ohne alle Rücksicht auf das Nazional-Oeko—
nomistische Prinzip der Staats-Finanz- Wirthschaft, als ei—
nes Zweigs der gesammten Staats? Haushaltung, die Staats-⸗ Finanz⸗Wirthschaftliche Produkzion, die& Centralif sirung des Na-⸗
zional⸗Vermögens, die Verwandlung desselben in Staats-—
Vermögen, einzig nach dieser K donsumzions⸗B Berech— nung regulirt.
Natürlicher wäre allerdings die umgewendete Ordnung gewesen; nämlich die vorhergehende Berechnung des Nazional-Vermögens und die hiernach erst zu bestimmende Konsumzion, den Bedarf.
Aber auch diese Operazion kann keine dem Nazional⸗ Oekonomie-Prinzip entsprechende Re sultate gewähren. Die Staats⸗Finanz⸗Wirthschaftliche Konsumzion kann allerdings erst
bestimmt werden, wenn die Produkzions⸗-Möglichkeit nach
Nazional-Oekonomistischen Grundsäzen klar ist. Aber die Produkzion selbst hängt wieder von des Konsumzions⸗Not h⸗ wendigkeit ab.(3. 37.) 34. Die Ma sse des vorhandenen Nazional⸗Vermogens ist nicht der absolute Maasstab der Staats⸗Finanz⸗ Wirthschaftlichen Produk zion; denn die Staats⸗Finanz⸗Wirth⸗ schaft dauf nicht mehr erheben, als ihr Nazional⸗-Oekono⸗ mistisches Bedürfniß. Wenn auch diese Erhebung, diese Konsumzion ohne Verlezung des Nazional-Oekonomie Prin- 2


