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Zweyter Abschnitt. 0
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Allgemeine Grundsäze der Staats⸗ Finanz-Produkzion 5
und Konsumzion.*
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Die Staats⸗-Finanz⸗Wirthschaft enthält an sich einen Ge— Rd genstand, der mit der Nazional-Oekonomie in Wider— lgen spruch zu stehen scheint. 0 0
Die Nazional⸗Oekonomie ist die Nazional-Bereiche— W rungs⸗-Kunde. Ihr Zweck, der oberste Staats Zweck, Wun, nämlich: die Bewirkung der möglichsten Genuß-Vollkommen— MWanl⸗ heit.(3. 1.) Isunz
Die Staats⸗Finanz⸗Wirthschaft hat den Zweck: zu cen⸗ Wer tralisiren, Nazional-Eigenthum in Staats- Eigenthum U. zu verwandeln. Dieser anscheinende W Widerspruch löst sich Gagts Jin einzig dadurch, daß die Nazional-Oekonomie unbedingt Himmt v eine gesellschaftliche Verbindung voraussezt, dere Rl Wesen also auch ihren Begriff, obgleich ohne Ausschluß dpdaditho der Idealisazion(N daz. Oekon. 1. B. S. 22.), modifizirt. wendigt
16.
Die bis jezt in der Staats-Finanz⸗Wirthschaft vorherr— ö De schende Dunkelheit und Verwirrung, dieser gänzliche Mängel ist nigt! an einem festen Prinzip derselben, ist vorzüglich da durch Wuthshas entstanden, daß man in der Staats- Finanz-Wirthschaft schast darf
die Berechnung der Produkzion und Kon sumzion, misshez ehronologisch behandelt hat. Komamin
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