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Unerläßlich zu Bewahrung der bürgerlichen Freyheit scheint hingegen in der peinlichen Justizverwaltung die
Publizität der Verhandlung zu seyn.
635.
Die Brittische Nazion, der man tiefe Blicke in den Geist der gesellschaftlichen Verfassung zugestehen muß, hat ferner eine Schuzwehre der bürgerlichen Freyheit in der buchstäblichen Anwendung der Geseze gesucht, und allerdings hat diese Ansicht um so mehr für sich, als sie die Alleinherrschaft der Geseze begünstigt.
Es giebt keinen dem Nazionalwohl nachtheiligern Zu— stand als den der Willkühr; selbst die widersinnigste Ge— sezgebung ist jenem Zustande vorzuziehen. Indeß können aus jenen ängstlichen pedantischen Anwendungen des gesezlichen Buchstabens sehr nachtheilige Folgen für das allgemeine Wohl entspringen.
Eben deswegen ist höchstmögliche Vollständigkeit der Gesezgebung das sicherste Palladium der bürgerlichen Freyheit.
636.
Eines der bedeutendsten und allgemeinsten Gebrechen der bisherigen Europaischen Justizgesezgebung ist vorzüglich jener gänzliche Mangel an Welt bürger-Sinn, jene in—⸗ humane und illiberale Grundsäze, welche die Bürger freem⸗ der Staaten den Einheimischen nachsezzen.
Wenn sich auch die gesezgebende Gewalt nicht bis zur philosophischen Höhe erheben kann, den Begriff des Rechts, als ein vom Raum, Verfassung und Verband durchaus un— abhängiges Wesen zu denken, und in der ganzen Menschheit
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