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keit bestand.
Diese auffallende Erscheinung kann uns nur die Ge— schichte erkläen. Die ewigen Kriege, welche Europa seit Jahrhunderten in Bewegung sezten, mußten nothwendig, zumahl seit der Erfindung der stehenden Heere, die Tendenz der Staatsverwaltungen vorzüglich auf die Ausbildung der Finanzgesezgebung, und die Maasregeln zu Erhaltung der äußern Sicherheit richten. Die mit der Sittenverfei⸗ nerung wachsende Masse von Leidenschaften und Bedürfnissen mußte bey den Staatsverwaltern sich um so leichter auf den Finanzgeist werfen, als das reine Prinzip des Staats— zwecks Mühe hatte, sich aus dem nicht systematischen Ur— sprung der Gewalt selbst hervorzuarbeiten; dann, erst dann, wenn die Zeit diesen Ursprung, welcher er auch sey, ge— heiligt hatte, konnte auch der Zweck deutlich und klar wie— der erscheinen.
Die Finanzgesezgebung, und die Militairorganisazion, verschlangen also Jahrhunderte lang die Aufmerksamkeit der— jenigen Staaten, die vermöge ihrer Größe, der Masse ihrer Einwohner, und des Bewußtseyns ihrer innern Konsistenz, das Bedürfniß einer klaren und vollständigen Justizgesezge⸗ bung, am dringendsten fühlen mußten.
Da die Justizgesezgebung sich immer nur mit den Schick— salen einzelner Staatsbürger beschäftigt, so könnte dieses Ge— fühl, so stark es auch, in Absicht seines weit umfassenden Ein⸗ flusses auf den Nazionalwohlstand, die Saiten der menschli— chen Empfindungen ansprach, sich doch nie so laut hören las⸗ sen, daß seine Stimme in dem Geräusche der Sorge für das Wohl der Nazion in Masse, oder der persönlichen Leiden⸗ schaften der Regenten, Gehör erlangt hätte.
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