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dringend aber auch diese Nothwendigkeit sich dem gebildeten Geiste aufdringt, so langsam ist er doch in deren Befriedi— gung fortgeschritten.
Man begnügte sich, die Urtheilssprüche einzelner, mit den ersten Prinzipien des Naturrechts bekannter Männer, über einzelne menschliche Handlungen und Begebenheiten zu sammlen, und ihren Einsichten dadurch auf Kosten der Menschheit zu huldigen, daß man ihnen, anfangs schweigend, und in der Folge ausdrücklich, die Kraft positiver Geseze bey— legte. So entstand das ganze, an die dunkeln und man—⸗ gelhaften Geseze der zwölf Tafeln angereihte Römische Recht. Und so groß war die Indolenz der Staatsverwaltun— gen, daß diese unzusammenhangenden, sich allenthälben, der Natur ihres Ursprungs zufolge, widersprechenden, also selbst durch ihre Masse und Zahl unvollständigen Bestimmungen, sich die Herrschaft über den größten Theil von Europa er— rangen. ö
Nur die römischen Bischöfe halfen, unter dem Schuz ihres Ansehens in ihren glänzendsten Perioden, jener Unvoll—
ständigkeit nach, und so sehr auch die Inkonsequenz dieses
Ueberschritts der geistlichen Gewalt in die weltliche Herr— schaft die Vernunft empörte, so verdrang doch das Gefühl des Bedürfnisses alle andere Betrachtungen.
Selbst bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts überließen die Regierungen diesen wichtigen Zweig der Staatshaushaltung, den einzelen, einsichtsvolleren Gliedern der Nazion beynah ausschließend.
Ein Verhältniß, über das man um so mehr erstaunen muß, wenn man die hohe immersteigende Eifersucht der Re—⸗ gierungen auf ihre Gewalt, die Tendenz zu deren Ausdeh— nung, und den hohen Grad von Ausbildung der Regierungs⸗
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