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Wenn also die Völker die Unwiderrufbarkeit ihrer Re—⸗ präsentazionsübergabe nie vergessen dürfen, so darf wieder der Regent nicht vergessen, daß er als Regent, d. h. in allen Regierungshandlungen durchaus keinen persönlichen Willen hat. Hat die Nazion ihm die volle Repräsen⸗ tazion, also alle Gewalten, also auch die Gesezgebende ausschließend übertragen, so giebt er diese Geseze im Na— men der Nazion. Er selbst ist also ihnen untergeordnet, er muß sie vollziehen.
Die Geseze sind also in jeder Staatsform, wie jener königliche Weise sich richtig ausdrückt, die wahren Herrscher der Nazion. ö ö
171.
Aber gerade dieß erzeugt den Dritten Wunsch des denkenden Weisen: daß nämlich
der Nazional⸗Repräsentant über diese Geseze die An⸗
sichten, die Meinungen, die Wünsche der Nazionalglieder höre und aufnehme. Die Kluft zwischen ihm und der Nazion ist zu groß, als daß er mit ihren Sitten, Ansichten, Nei— gungen und Wünschen so vertraut seyn könnte, als es eine auf Nazionalglück berechnete ́ Gesezgebung unerläßlich fodert.
Sey er auch nie in der Wahl seiner Staatsdiener un— glücklich, so sind auch diese der Nazion zu fern, um bis in die Details hinab zu steigen, deren Kenntniß einzig eine Nazionalökonomistische Gesezgebung hervor zu bringen vermag. Friedrich der Große hat auch hier ein erha— benes Beyspiel gegeben; er ließ sein bürgerliches Gesezbuch als Entwurf bekannt machen, und foderte nicht seine Nazion allein, auch die Einsicht aller für Menschenwohl und Völker⸗
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