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unter andern Benennungen, unter andern Formen ihr In⸗ teresse auf den Thron setzte, nicht die Grundsäze.
Nur bey ganz neuen entstehenden Staaten, oder da, wo eine bedeutende Masse von Bildung in der Nazion ver⸗ breitet war, und zufällige Verhaltnisse den Einfluß dieser nicht hemmten, nur da konnte also der reine Staatszweck klar erscheinen. Und das ist auch öfters der Fall gewesen.
In der Geschichte der Griechen und Römer finden wir bereits das Anerkenntniß jener Hauptgrundsäze, unter den Modifikazionen, welche die eigenthümlichen Verhältnisse foderten. Am nächsten kam diesem Ideal Solons Gesez⸗ gebung. 8—57 ö
In der neuern Geschichte finden wir das nämliche in der Urverfassung der vereinigten Niederlande, und der Nord— amerikanischen Freystaaten.
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Außer der Entstehungsart der Staaten besteht aber ein Hauptgrund: warum so wenige sichjenem Staatsideal ge⸗ nähert, warum auch bey diesen eine auf den Urzweck des gesellschaftlichen Verbands rein und richtig berechnete äußere Staatsform sich seltin lange gehalten hat, unverkennbar in der aus dem Organismus der Menschheit resultirenden, ans Unmögliche gränzenden Schwierigkeit: einer republikanischen Form Dauer zu sichern; nämlich, auf der Einen Seite die Kräfte der abgesonderten Staatsgewalten so genau abzu⸗ scheiden und abzuwägen, daß die Selbstständigkeit und Unab— hängigkeit Aller dauernd und unerschütterlich gesichert bleibe; auf der andern Seite, sie doch zum Zweck des Ganzen zu verschmelzen.
Der Mangel richtiger Abwägung wird bey jener der Macht natürlichen Tendenz nach Ausdehnung stets die
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