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Monarchie und Republik. ö Unter der Monarchie verstand man die Vereinigung der obersten Staats⸗Gewalt in den Händen Eines Herrschers. Unter Republik, die Vertheilung derselben unter meh—⸗ rere. Die Monarchie wurde subjektiv, in erbliche und Wahl⸗Monarchie, und objektiv, in beschränkte oder unbeschränkte eingetheilt. Die Republik klas⸗ sifizirte man in rein aristokratische, rein demo⸗ tratische und gemischte; je nachdem die oberste Staats-— Gewalt sich erblich im Besize best immter Familien, oder im Besize der ganzen Volks-Masse befand, oder zwischen beiden vertheilt war. ö Logisch unrichtig waren diese willkührlichen Benennun⸗—
gen, willkührlich war auch ihr Gebrauch und ihre Anwendung
bis auf die neuesten Zeiten.
Großbritannien z. B. wird eine Monarchie ge— nannt, ungeachtet die gesezgebende Gewalt sich allergrößten— theils in den Händen der Nazional-Repräsentanten, im Ober⸗ und Unterhause, befindet.
Polen dagegen hieß Republik, ungeachtet auch vor der Konstituzion vom Jahr 1791 die Gewalten unter Einem Herrscher, und einer einzelnen Kaste der Nazion getheilt waren. ö
Venedig hieß Republik, ungeachtet sich die Regie⸗ rung in allen ihren Zweigen ausschließend in den Händen einzelner Familien, nämlich der Regierungs⸗fähigen Nobili befand.
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Die Geschichte beurkundet, wie sehr diese Verwirrung
der Begriffe, dieses muthwillige Spiel mit Worten, ohne


