Teil eines Werkes 
3 (1808) Die Nazional-Oekonomie. 3
Entstehung
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Es muß also einen Verein von Menschen voraussezen, die sämmtlich für den Begriff von Vollkommenheit in der Staats⸗Form empfänglich; die also einer reinen, durch Vorurtheile und Leidenschaften ungestörten Vernunft Abstrakzion fähig sind.

Diese Idealisazion ist allerdings die Pflicht des Welt⸗ weisen, aber bis zu ihr darf sich die Nazional-Oekonomie nicht erheben, wenn ihre Kunde nicht die Eigenschaft einer auf die wirkliche Welt, auf existirende gesellschaftliche Vereine passenden Szienz verlieren, also ihr Gebiet ver lassen, und sich einzig als ein Theil der spekulativen Philoso⸗ phie darstellen will.

Der Staats-Lehre kommt es zu, zu bestimmen: wel ches die rechtliche Form des Beysammenseyns der Men schen sey? Die Nazional-Oekonomie kann nur andeuten, in welcher Form die Anwendung ihrer Geseze sich keine Konsistenz, keine dauernde Wirksamkeit zu versprechen habe? und wenn es der Philosophie gelingen wird, ein dem mensch lichen Organismus angepaßtes, also allgemein anwendbares Ideal der Staats⸗-Form darzustellen, so wird die Nazional⸗ Oekonomie si sich solches um so williger aneignen, da sie in ihm jene Konsistenz, jene gesicherte Dauer der E ihrer Geseze ohnehin finden muß.

Viertens, auf dieses Ideal kann sie, so lang es nicht hergestellt ist, um so weniger Rücksicht nehmen, je schwerer sich die Realisazion desselben nach den unendlichen Modifika zionen denken läßt, welche nach der Verschiedenheit des Klima, der Sitten, des Karakters, der Nohrungsweise der Nazionen diesem Ideale untergeordnet, in dasselbe vollkommen eingepaßt werden müssen, indeß die Nazional-Oekonomie⸗-Geseze mit allen diesen Modifikazionen durchaus nichts zu thun haben,