Teil eines Werkes 
3 (1808) Die Nazional-Oekonomie. 3
Entstehung
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149. Der bürgerliche Verein muß irgend eine Form haben. Diese Form nennt man Staats-Verfassung, Kon⸗ stituzion. Die Frage ist also: Welche Form sagt der

Nazional-Oekonomie zu? In welcher Staats-Verfassung

kann sich die Nazional-Oekonomie am freyesten bewegen? In

welcher läßt sich die volle Anwendung ihrer Geseze denken?

Zweyter Abschnitt. Nazionalökonomistische Staats-Verfassung.

Die Nazional-Oekonomie darf sich zur Idealisazion erheben,(1. B. 22. 23.) sie darf also, sie soll sogar dasjenige Staats-Ideal angeben, welches ihre Geseze heischen.

Doch die vollendete Darstellung dieses Ideals gehört viel mehr in das Gebiet der Staats-Lehre; und die Nazional Oekonomie-Kunde hat nicht nöthig, sich in dieses Gebiet weiter auszudehnen, als unerläßlich ist, um zu beurkunden: in welcher Staats-Form sich eine dauernde Anwendung ih rer Geseze nicht versprechen läßt? in welcher sie gar nicht denkbar ist? und in welcher hingegen sie sich den freyesten und sichersten Spielraum versprechen darf?

45⁰.

Alle Staats-Verfassungs⸗Ideale von Plato bis auf Aristoteles, von Locke bis zu Montesquieu und Rousseau, von Kant bis zu Behr und Zachariäliegen vor mir. Sie beweisen, daß bey dem hohen Grade der Aus bildung, den der menschliche Geist erklommen hat, die Ver nunft auch in dem Vereine der bürgerlichen Gesellschaft die Vollkommenheit a priori zu abstrahiren vermöge. ͤ