verwaltung untrennbare, Zuströmen der Lebenssäfte zum fernen Mittelpunkte, zu dem Sitze der Regierung, das Aus— wandern der Reichen und Großen, und der Ausglei— chungsmittel zu der Hauptstadt, muß den Wohlstand der Provinzen in dem nämlichen Grade auspumpen, als die Ent— fernung zunimmt, also von den ausgeführten Säften auf sie nichts zurück zu fließen vermag. Die ökonomistische Staaten—⸗ größe hat hingegen einen sehr wesentlichen, und wie es scheint von der Philosophie bisher nicht genug beachteten Vortheil. Nur in einem republikanisch organisirten Staate(in dem Sinne dieses Worts, der jetzt erklärt werden soll) ist die Anwendung der Nazional⸗ Oekonomiegeseze möglich. Die Despozie— eine äußere Regierungsform, in die sich früh oder spät beynah jeder gesellschaftliche Verein wieder auf⸗ löst, und zu der auch jetzt der Zeitgeist sich unaufhaltsam hin— neigt— ist aber der Gründung der innern republikanischen Verfassung weit günstiger in einem größeren Staate. In einem kleinen Staate wacht der Despot mit desto größerer Strenge über der Erhaltung seiner unbegränzten Gewalt, je enger der Spielraum zu deren Ausübung ist. Die Krankheit zu herrschen will Thätigkeitsstoff, sie sucht ihn auf; kleine Staaten si sind also, bey dem besten Herr— scher, dem Unheil des Vielregierens ausgesetzt. Bey dem schwachen oder verdorbenen Herrscher ist das Volkswohl das ewige Spielwerk seiner Launen, des Ehrgeizes und der Habsucht seiner Satrapen. Nur die Thorheiten und Leidenschaften weniger einzelner
machen die Regierungen nothwendig. Im Ganzen aber
bedarf der Mensch des Regier ens weit weniger als man gewöhnlich glaubt. Eifersüchtig auf seine Freyheit, ist das Herrschen seine natürliche Krankheit, und das Beherrscht⸗
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