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n Wohlstands; erhöhter Hang zur luxuriösen Konsumzion, zur Verschwendung.
Gesezt aber auch, in menschlichen Dingen wäre nicht rwerhu alles Sache des Kalküls, müßten nicht alle Unter⸗ D0 Ee nehmungen und Institute nach dem Ueberwiegen der hun ell Vortheile berechnet werden, so hat schon Struensee, hinnlchn der nur im Allgemeinen von den Vortheilen der Mobilisi— ber 6 rung des Vermögens spricht, darauf geantwortet:
Kauflußtg,„Bey Unmündigen, bey Verschwendern, bey schlechten „Wirthen— sagt er— ist es gut, wenn ihnen schwer „gemacht wird, Geld zu erlangen; aber soll man wohl eine
Vullln„ganze Klasse von Menschen(erst eine ganze Nazion!) auf
lebeit hh„diesem Fuße behandeln?“
sie in diz Daß Wohlstand lururiöse Konsumzion gebiert, ist wohl
dukzionhß kein rechtlicher Grund, die Nazion in Armuth und Mangel
nthum Iu zu erhalten.
deren Vath Ein Grundeigenthümer, der zur Verschwendung geneigt
ist, wird auf gerichtliche Hypotheken soviel entnehmen, als das gesezliche Hypothekensystem des Staats gestattet, den
ö Rest wird er bey dem Wucherer, also auf einem Wege suchen,
thn Eun der ihn zu Grund richtet.
ach Ers, H Der Verschwender findet stets verderbliche Mittel, er
iant, un veräußert entweder sein Eigenthum unter dem Preise oder
ule, 10 er täuscht leichtgläubige Kapitalisten, durch Verschweigung
seriit. seiner Schulden, und durch höhere Angabe seines Vermögens,
Mi— oder er wirft sich desto sorgloser in die Arme des Wucherers,
Zuach R weil er nichts mehr zu verlieren hat.
sid Die Geseze gegen offenbare Verschwendung werden auch
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neben diesem Institute, wie vorhin, in Kraft, es
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*) Abhandlungen ꝛe. ir B. S. 50. ̃ Ethihtts
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