466—— sichert, unter den es nicht durch den Preis gedrückt zu werden vermag.
Der Grundeigenthümer wird also gegen jeden Wechsel
der Umstände, gegen jede Laune des lebendigen Kapitalstoffs
und seiner Besizer geschüzt.
Er ist sicher, von seinem Grundeigenthume nur dann getrieben zu werden, wenn er jenen Grad des verglichenen Werths desselben wirklich verzehrt hat, also nicht mehr besizt.
Er ist sicher, außerdem von dem Genusse desselben nur soviel zu verlieren als der dreyjährige Zius seiner Schulden beträgt. Und auch diesen vollen Genuß kann er sich jeden Augenblick durch die Berichtigung des Zinsrück— stands wieder verschaffen.
Er wird nie, selbst in diesem Falle nicht, an der freyen Disposizion über das Eigenthum selbst beschrankt. Er kann es stets und nach seiner Konvenienz veräußern, also einen öhkonomistischen, d. h. dem bestimmten Grade des ver— glichenen Werths angemessenen(X. B. Z. 50. S. 52. Pireis abwarten.
Er erhält durch die Banknoten ein stets bereites Mittel, sich zu allen Zeiten aus jeder Verlegenheit zu reißen, jedem Unglücke die Spize zu bieten, sein Gewerb zu verbes— sern, und überhaupt mit einem einfachen Vermögen doppelte Unternehmungen zu machen, ohne zu Wucherern flüchten zu müssen. Er kann alle seine Bedürfnisse auf der Stelle bezahlen, also wohlfeiler erhalten.
Er kann seine Schulden von seinen Ersparnissen in klei— nen Porzionen allmählich und zu jeder Zeit abtra⸗
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