Teil eines Werkes 
2 (1806) Die Nazional-Oekonomie. 2
Entstehung
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Iusöm ö 10. Die NazionalHppothekennt ist eine öffent: liche Staatsanstalt. In dieser Eigenschaft kann sie mit allen ihren Vortheilen nur in einem Staate errichtet wer

ihn auf u den, dessen Verfassung den Nazional-Oekonomiegesezen ge

erneuett, aar mäß organisirt ist. Also in einem formell oder doch materiell le in Vitg republikanischen Staate.

wohhe Soll also die Nazional-Hypothekenbank in einem despo⸗

er Balrng ur tischen Staate errichtet werden, so ist ihre Errichtung nur

wird ast dann möglich, wenn die Regierung für diesen Gegen stand die Verfassung auf eine über allen Angriff erhabene Weise republikanisirt, also die Verwaltung unbedingt den Veräihh Landständen, Magistraten oder ähntichen eigens dazu 9²e ö intetesh. schaffenen Nazionalrepräsentanten, übergiebt. 442

run in Gin 11. Alle Operazionen der Nazional⸗Hypothekenbank müß⸗

e jedes nehit sen den Karakter der größten Publizität tragen. Ihre

vie vil dl Bächer müssen jedem, der ein Interesse beweist, also jedem

sind? uud R. Grundeigenthümer, jedem Banknoteninhaber stets zur Ein⸗

Iny cer stR sicht offen stehen.

hlhe 443.

dohehrhal Ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich die Vortheile

y shtes eines solchen Instituts für den Nazionalwohlstand uner⸗

slbn meßlich, unberechenbar nenne.

u un n. Der gesammte todte Urproduktifstoff wird dadurch in

uluft lebendigen und zwar theilbaren Kapitalstoff verwan⸗

delt; dem Münzkapitalisten wird sein Kapitalstoff und selbst

die Rente desselben gesichert. ö Dem Grundeigenthumsvermögen der Nazion wird mind stens ein gewisser Grad von verglichenem Werthe ge⸗

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