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vertrags; Folge der unrichtigen Wahl der Mittel zum Schuze des Kapitalstoffs, der gänzlichen Verkennung des wahren Geistes und Zwecks des hypothekarischen Kre⸗ ditinstituts, wie ich ihn vorhin(3. 431. bezeichnet habe, also Folge des Mangels einer solchen Fixirung des ver— glichenen Werths des Grundeigenthums, welche, ohne den Preis aufzuheben, nur die Schranken seines Spielraums in Rücksicht des verglichenen Werths einengt, im Ganzen erweitert.
Wenn es nothwendig, wenn es selbst für den Nazional⸗ reichthum vortheilhaft ist, daß das Grundeigenthum und der lebendige Kapitalstoff verschmolzen, daß die Theilnahme am Grundeigenthume durch den Darlehnsvertrag auch auf jene
Klasse der Staatsbürger ausgedehnt werde, welche es nicht
unmittelbar zu besizen und zu bearbeiten vermögen, so ist es hingegen eben so nothwendig, da für zu sorgen, daß diese Einrichtung nicht für die ganze Nazion verderblich werde. Und dieß wird sie nicht einzig aus den oben angegebenen Grunden, sie wird es vorzüglich auch durch den Stillstand der Urprodukzion, durch die Vernachläßigung des Acker—⸗ baues, welche aus richterlicher Administrazion des Gruud— eigenthums entstehen.
Frankreich hat durch die öffentliche Verwaltung der als Nazionaleigenthum erklärten geistlichen und Emigrantengüter noch neuerlich eine traurige Erfahrung davon gemacht.
438. Es giebt nur Ein Mittel, alle diese dem Nazionalreiche thume nachtheiligen Verhältnisse aufzulösen, nämlich eine den Nazional⸗-Oekonomiegesezen gemäße, also solche Organisazion
des hypothekarischen Kreditsystems, wodurch dem Grundeigen⸗
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