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5. Daß hiedurch mindstens des Minimum des Getraid—
preißes, also auch des Grund-Eigenthums⸗ preißes fixirt ist; mithin auch, Behufs des Hy— potheken-Kredits der Schätzung desselben, endlich eine sichre Basis gegeben, und hiedurch ferneres Sin— ken des Grundeigenthums unmöglich, also die bange Sorge, mit welcher jeder Grundeigenthümer in die Zu— kunft blicken muß, gehoben, der Ruin so vieler Tau⸗ send der nützlichsten Staatsbürger verhütet ist, die bei dem jetzigen Schwanken jener Preiße auf Volkanen gehen.
40. Die Vortheile dieses Plans für die Regierungs—
Finanzbehörde sind:
1. daß die Komptabilität der Unterfinanzbehörden, Rent—
ämter, Steuerämter ꝛc. ꝛc. vereinfacht ist, erleichtert, und die große Masse mindstens temporell-inexigibler Reste vermindert wird;
daß der Staat, ohne Erhöhung seines Aufwands, ein
leichter übersehbares Rechnungswesen erhält;
daß durch die mittelst dieser Anstalt bewirkt werden müs⸗
sende allgemeine Erhöhung der Getraidpreiße,
auch der Preiß seiner eignen Zehnt- und Gült-Getraid— ter, also seine Einnahme, erhöht wird;(3. 10)
daß durch die aus der Erhöhung des Getraidpreißes
nothwendig folgende Erhöhung des Preißes des Grund— eigenthums auch die Einnahme an Laudemial-(Hand⸗ lohns⸗) Gefällen sich beträchtlich vermehrt;(3. 11


