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Im Falle I. 2. 5. so wie im Falle II. b) hebt sich die Wiederholung der Operation von selbst; der Zweck der Preiß-Erhöhung ist erreicht; die Regierung aber erhält durch das Eigenthum der Getraidter, deren Staats-⸗Schatzscheine nicht(ohne Abtragung an Abgaben) zurückgegeben worden sind, einen mächtigen Hebel: den Getraidpreiß nicht über eine dem allge— meinen Nationalwohl nachtheilige Höhse steigen zu las— sen. Sie behält die Getraidpreiße in ihrer Gewalt.
39. Das ganze zusammenfassend, ergiebt sich:
1. der Vortheil dieses Plans für die Nation ist: daß, wenn dem öffentlichen Umlaufe eine so bedeutende Masse von Urprodukten entzogen wird, die Preiße der Getraid— ter, also auch der Preiß des Grundeigenthums, der von dem Preiße der Produkte abhangt, nach den Grund— sätzen des Preißes, nothwendig steigen müssen; also das Nationalvermögen sich vermehrt.
2. daß der Gutsbesitzer und Landbauer dadurch in Stand gesetzt wird, ohne Numerär seine Abgaben richtig zu bezahlen; nicht aber gezwungen ist, gerade dieses Drangs der Zahlung seiner Abgaben in Geld d. h. Me— tallmünze wegen, seine Produkte um jeden Preiß sich abdringen zu lassen. Dieses ist nothwendig bei der dürftigen Klasse der Fall, und muß gerade auch wieder auf das Sinken des Preißes wirken, indeß die Klei— nigkeit von 4 4 kr. pr. Schäffel, die der Landeigenthü— mer zur Bestreitung der Regie bezahlt, in gar keinen Betracht kommt.
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