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— 55— mizer al aber doch wohl mit Bestimmtheit annehmen, daß dem Aelürger Staate 1 Million Scheffel zum Verkauf, um Ifl. höher, tt mehr, als der Mittelpreiß, angeboten werde. Nehmen wir den ent Mittelpreiß z. B. beim Korn auf 6 fl. per Scheffel und den Kaufspreiß des Staats auf 2 fl., also zu 1 Million, uf 7 Millionen Gulden an; so würde der zu bezahlende Zinnß à 1 Prozent schon eine Summe von 70000 145— aus⸗ machen, welche zur der 0 Individuen und
— übrigen Aufwand mehr als hinreichend seyn würde.
42 50 Dieses 1 Prozent kann aber unmöglich auf den Ge⸗ . srd, traidpreiß einen nachtheiligen Einfluß haben; denn, den 3Z5 1 Schäffel zu 2 fl. angeschlagen, würde dieses 1 Prozent nur — 121 4 oder in runder Summe 4 2= kr. per Schäffel betragen, beserza. welches jene 70000 fl. aumatte und dem Staatsschatze e eine kir noch einen bedeutenden reinen Überschuß gewährte. Bei siz ri Waizen und Gerste wurde der Überschuß, wegen der höhern „ Preiße, noch beträchtlicher sehyn. Haber müßte aber, als
135— kein Eß⸗Getraid, ausgeschlossen bleiben
ö Be 2— 34. Die Komptabilität läßt sich sehr vereinfachen.
1) Der Verkäufer des Getraids meldet sich mit einem
2 Zeugniße des Vorstehers seiner Kommun, daß er 1 ** Schäffel Getraid ꝛc. besitze, und zwar, daß es eigen mi m gebautes, oder inlän sches Zehend⸗ oder t⸗Getraid
r 0 sey itià 2. Auf dieses Attest erhält er einen Getraid⸗Schatz⸗ rg schein für den Betrag Eines Schäffels; für so viel Schäffel, als er verkauft, eben so viele auf seinen Na⸗ men verlautende Scheine, und trägt den Betrag in dessen


