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Ideen über die Mittel, das Sinken des Preisses der landwirthschaftlichen Erzeugnisse, also auch des Grundeigenthums zu hemmen, und jenem und diesem Stätigkeit zu sichern / entworfen von ... Julius von Soden
Entstehung
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Gefällbüchlein, als Staats-Schuld ein; so wie das betreffende Rent-(Kameral⸗) Amt, gegen Empfang des Scheins, über diese Schuld quittirt.

5. Diese Scheine, welche einzig die Central-Behörde ausfertigt und den Creis⸗-Unterbehörden zur Vertheilung überliefert, werden von diesen in Tabellen eingetragen.

à. Am 15ten und letzten jedes Monats sendet die Provin zialbehörde die Tabelle einmal an die Centralbehörde, und einmal an das betreffende Rentamt ꝛc. ein.

5. Am Ende jedes Monats sendet das betreffende Rent⸗ amt ꝛc. die im Laufe desselben eingegangene Staats Schatzscheine an die Provinzial-Getraidbehörde, und empfängt darüber die Bescheinigung.

6. Das Rentamt ꝛc. sendet diese Bescheinigung am Ende jedes Monats an die Provinzial⸗(Kreiß⸗ Hauptkasse/ baarer Lieferung.

Die Provinzial-Getraid-Institutkasse sendet Waber auch am Ende jedes Monats die vom Rentamte

erhaltene Staats-Schatzscheine an die Centralbehörde. 8. Die Centralbehörde trägt

a) die ausgegebene und b) die durch Abzahlung an den laufenden Gefällen wie⸗ der eingegangene Staats-Schatzscheine in ihre Bücher und Tabellen ein; bleibt in steter monatlicher Über sicht und es ist dadurch die möglichst vollständige Kontrolle hergestellt. 9. Allerdings ist es zur Sicherheit des Staats nothwendig, daß diese Unterbehörden, jede in ihrem Bezirke, mind⸗ stens vierteljährig, wo nicht monatlich, durch eigne

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