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17. Kein dergleichen Schatzschein kann auf weniger als Einen Schäffel verlauten, denn derjenige Staatsbürger, der nicht Einen Schäffel zum Verkauf und nicht mehr, als den Betrag Eines Schäffels an Abgaben zu ent⸗ richten hat, bedarf keine Hülfe. ö
Ee So viel von der Materie! Was die Form betrifft,
so ist es allerdings nothwendig: 50 für dieses Institut eigne Behörden zu kreiren. Denn die Rentämter, Kommunalverwaltungen u. s. w. sind, zumal bei ihrer jetzigen Ausdehnung, an sich nicht im Stande, dasselbe, geschweige mit der dabei allerdings erforderlichen Pünktlichkeit und Genauigkeit zu besorgen.
In jeder Provinz, oder jedem Kreis muß also eine hin⸗ längliche Anzahl von Behörden existiren, welche einzig mit der Komptabilität dieses Instituts beauftragt sind, und eine Centralbehörde am Sitze der Kreisregierung; zusam— mengesetzt aus den Administrativ⸗ und Finanz⸗Behörden.
35.
Wir wollen Baiern zum Beispiel annehmen, mit
den 2 älteren Kreißen. Werden in jedem der 7 Kreiße
10 geographisch vertheilte Individuen als Getraidkom— missärs aufgestellt, so würde dieß 0 Individuen betragen.
Wird jedem Individuum eine Renumeration von 400 fl. für jedes Getraidjahr ausgeworfen, so würde dieß auf 20 Individuen 28000 fl. betragen und rechnet man 2000 fl. für die Centralbehörden und 3500 fl. an sonstigen Regie— kosten hiezu, so wäre der Aufwand 38500 fl. Man darf


